FAQ

KOSTEN

Die Vergütung unserer Dienstleistungen basiert in der Regel auf einer schriftlich abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Diese Vereinbarung richtet sich überwiegend nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die Abrechnung nach Gegenstandswerten vorsieht.

Der Gegenstandswert ergibt sich entweder aus der Höhe der streitgegenständlichen Forderung gemäß dem Gesetz (z.B. bei Unterhaltsverfahren der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts) oder nach dem Interesse des Mandanten an der Angelegenheit, wobei hier das Gesetz oft Regelwerte vorschlägt.

Wir bieten auch die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten auf Basis eines Stundensatzes abzurechnen. Bei diesem Modell werden die tatsächlich aufgewendeten Stunden für die Bearbeitung der Angelegenheit berechnet.

Nach der Erstberatung und falls Sie sich für die Erteilung eines Mandats entscheiden, werden wir mit Ihnen die Vergütungsvereinbarung im Detail besprechen. Dabei klären wir offene Fragen und stellen sicher, dass Sie über die Vergütungsstruktur vollständig informiert sind.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der Vergütungsvereinbarung haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unser Team wird Ihnen gerne weiterhelfen und alle Unklarheiten beseitigen.

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Informationen allgemeiner Natur sind und nicht für jeden Fall zutreffen könnten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich in Ihrem individuellen Fall mit uns in Verbindung zu setzen, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten.

Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts sowie die anfallenden Gerichtskosten aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtlichen Kosten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu decken.

Um Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. In diesem Antrag geben Sie Informationen zu Ihrer finanziellen Situation an und legen gegebenenfalls erforderliche Nachweise vor, wie beispielsweise Einkommensnachweise oder Unterlagen über Ihr Vermögen.

Das Gericht prüft Ihren Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und entscheidet, ob Sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllen, um für diese Unterstützung in Frage zu kommen. Dabei werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt.

Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Rechtsanwalt sowie die anfallenden Gerichtskosten. Es kann jedoch sein, dass Sie im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe eine Eigenbeteiligung leisten müssen, die von Ihrer finanziellen Situation abhängt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht automatisch bedeutet, dass Sie das Gerichtsverfahren gewinnen werden. Verfahrenskostenhilfe deckt lediglich die finanziellen Aspekte des Verfahrens ab.

FAMILIENRECHT

Ja, unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Vermögensaufteilung im Familienrecht. Bei einer Trennung oder Scheidung müssen Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge und andere gemeinsame Besitztümer gerecht aufgeteilt werden. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen zur Seite, um eine faire Vermögensaufteilung zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen bei der Bewertung des Vermögens, der Verhandlung von Ausgleichszahlungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht, wenn erforderlich.

Ja, wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Eheverträgen und anderen familiären Vereinbarungen. Eheverträge sind rechtliche Dokumente, die vor oder während einer Ehe aufgesetzt werden können, um die Vermögensaufteilung, Unterhaltsfragen und andere wichtige Aspekte im Falle einer Trennung oder Scheidung zu regeln. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend, helfen Ihnen bei der Formulierung rechtsgültiger Vereinbarungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Wir stehen Ihnen auch bei der Überprüfung und Anpassung bestehender Vereinbarungen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen.

Die Scheidung im Familienrecht ist ein rechtlicher Prozess, bei dem eine Ehe offiziell beendet wird. In der Regel muss einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen. Im Verlauf des Verfahrens werden Themen wie Vermögensausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsfragen geklärt. Es ist empfehlenswert, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, der bei der Einreichung des Scheidungsantrags unterstützt und während des gesamten Prozesses rechtlichen Beistand bietet.

Im Familienrecht geht es bei Sorgerechtsfragen um die elterliche Verantwortung für ein Kind nach einer Trennung oder Scheidung. Die gemeinsame elterliche Sorge wird in der Regel angestrebt, sofern es im besten Interesse des Kindes liegt. Die Eltern können eine einvernehmliche Regelung treffen oder das Gericht kann eine Entscheidung auf der Grundlage des Kindeswohls treffen. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann bei der Klärung von Sorgerechtsfragen unterstützen und die rechtlichen Aspekte des Verfahrens erklären.

Unterhaltsfragen sind im Familienrecht von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um Trennung, Scheidung oder Unterhalt für Kinder geht. Der Unterhalt umfasst sowohl den Kindesunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt. Die Höhe des Unterhalts wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Einkommen, Bedürfnisse und Lebensumstände der beteiligten Parteien festgelegt. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann dabei helfen, die rechtlichen Bestimmungen zum Unterhalt zu verstehen, Unterhaltsansprüche durchzusetzen oder angemessene Unterhaltsvereinbarungen zu treffen.

ARBEITSRECHT

Unsere Kanzlei bietet eine breite Palette von Leistungen im Arbeitsrecht an. Dazu gehören die Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigungsschutz, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Arbeitsunfälle, Mobbing, Diskriminierung, Gehalts- und Lohnansprüche, sowie Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen. Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Verhandlung und Mediation, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Falls eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, vertreten wir Ihre Interessen vor Arbeitsgerichten und allen Instanzen. Unsere Arbeitsrechtsspezialisten setzen sich mit Fachkompetenz und Engagement für Ihr Recht ein und streben die bestmögliche Lösung für Sie an.

Als Arbeitnehmer haben Sie bestimmte Rechte, wenn Ihnen durch den Arbeitgeber gekündigt wird. Sie haben Anspruch auf eine angemessene Kündigungsfrist oder gegebenenfalls eine Abfindung, je nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Unsere Arbeitsrechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre individuelle Situation zu bewerten, Ihre Rechte zu erklären und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.

Wenn Sie Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz erfahren, ist es wichtig, geeignete Schritte zu unternehmen, um Ihre Rechte zu schützen. Unsere Arbeitsrechtsspezialisten beraten Sie zu den rechtlichen Schritten, die Sie ergreifen können, um gegen solche Verhaltensweisen vorzugehen. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation von Vorfällen, der Einreichung von Beschwerden bei Ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, falls erforderlich.

Im Falle einer Verletzung bei einem Arbeitsunfall haben Sie als Arbeitnehmer bestimmte Ansprüche. Dazu gehören medizinische Versorgung, finanzielle Unterstützung in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente, und gegebenenfalls Ansprüche auf Schmerzensgeld oder eine Entschädigung für dauerhafte Beeinträchtigungen. Unsere Arbeitsrechtsexperten helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft oder anderen relevanten Versicherungsträgern.