Familienrecht

Unsere Kanzlei ist auf das Familienrecht spezialisiert und unterstützt Sie bei wichtigen Angelegenheiten wie Scheidung, Vermögensausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsfragen. Unser erfahrenes Team bietet kompetente Beratung und Vertretung, um den Prozess reibungslos zu gestalten und Ihre Interessen zu schützen.

Unser Team besteht aus erfahrenen Anwältinnen, die sich auf das Familienrecht spezialisiert haben. Wir legen großen Wert auf eine individuelle Betreuung und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Familienrecht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir sind bereit, Ihnen bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Familienrecht zur Seite zu stehen.

Eine Scheidung in Deutschland erfordert die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Das Scheitern der Ehe und ein mindestens einjähriges Trennungsjahr sind Voraussetzungen für eine Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung erfolgt mit Zustimmung beider Ehepartner, während eine streitige Scheidung Konflikte beinhaltet. Als Fachanwälte für Familienrecht begleiten und unterstützen wir Sie während des gesamten Verfahrens.

Beim Versorgungsausgleich werden Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. In der Regel müssen unterschiedlich hohe Rentenansprüche ausgeglichen werden. Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich nur auf Antrag. Als Fachanwältinnen für Familienrecht können wir Sie dazu beraten und vertreten.

Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. In der Regel besteht bei verheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Bei Trennung oder Scheidung wird in der Regel auch das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann bei Fragen und Problemen rund um das Sorgerecht helfen.

Das Umgangsrecht ermöglicht einem minderjährigen Kind regelmäßigen Kontakt zu seinen Eltern oder anderen nahestehenden Personen. Es ist sowohl ein Recht der Kinder als auch eine Pflicht der Eltern. Das Umgangsrecht gilt auch für andere Bezugspersonen wie Großeltern, Tanten und Onkel, sofern es dem Kindeswohl dient. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen und der Durchsetzung des Umgangsrechts.

Unterhaltsarten im Familienrecht: Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) und Kindesunterhalt. Kindesunterhalt sichert das Wohlbefinden des Kindes. Nachehelicher Unterhalt kann bei Bedürftigkeit nach rechtskräftiger Scheidung beantragt werden. Trennungsunterhalt gilt zwischen Trennung und Scheidung, um finanzielle Absicherung zu gewährleisten.

Ein Ehevertrag bietet Vermögensschutz und reduziert das Risiko nachehelicher Konflikte. Er kann vor oder während der Ehe aufgesetzt werden und regelt typischerweise Sorgerecht, Vermögensaufteilung sowie Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was Vermögensaufteilung und Unterhaltszahlungen bedeutet.

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